NIedersachsens Störche                                                                

IM LANDKREIS NORTHEIM



Es wird versucht, die Seite so Infos so aktuell wie möglich zu halten. Leider ist das aber aus irgnedwelchen Gründen manchmal nicht immer möglich.

Die Anzahl der Storchenhorste (Nisthilfen) ändert sich jährlich. Für die Vollständigkeit kann daher keine Garantie übernommen weden.

Manchmal erhält eine Nisthilfe auch einen neuen Standort, was aber sogut wie nie passiert. 

Beim Weißstorch handelt es sich um ein streng geschütztes Tier. Die Entfernung eines Weißstorchennestes ist nach dem Bundesartenschutzgesetz streng verboten und bedarf der Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises. Zuwiderhandlungen werden mit hohen Strafen belegt.

Über die Verlegung einer Nisthilfe werdet ihr hier ausführlich inforiert.